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   OLG München, 21.01.1993 - U (K) 2843/91   

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https://dejure.org/1993,5550
OLG München, 21.01.1993 - U (K) 2843/91 (https://dejure.org/1993,5550)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.1993 - U (K) 2843/91 (https://dejure.org/1993,5550)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - U (K) 2843/91 (https://dejure.org/1993,5550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Händlervertrags; Ansprüche eines Vertragshändlers bei nicht oder nicht vollständig amortisierten Investitionen; Kündigung zur Unzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BMW 7 -, ordentliche Kündigung, VHV, Diskriminierungsverbot, Missbrauch, Investitionsschutz beim VHV, nicht amortisierte Investition, Investitionsersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 26 Abs. 2, § 35

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

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  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

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  • LG Stuttgart, 27.02.2006 - 36 O 178/05

    Investitionsersatzanspruch des VH

    Dieser besteht regelmäßig (und offenbar auch hier) darin, den Absatz der Vertragsware zu fördern und zwar unter grundsätzlich ausschließlicher Übernahme des Investitionsrisikos für Betriebsgelände und -räume durch den Händler (BGH, NJW-RR 95, 1260, 1261; vgl. auch OLG München, NJW-RR 95, 1137, 1139; Creutzig, NJW 02, 3430, 3431).

    Eine solche Vertragsbeendigung muß für einen Hersteller möglich sein, ohne dass er mit einer Schadensersatzforderung wegen nicht amortisierter Investitionen konfrontiert wird (OLG München, NJW-RR 95, 1137, 1139).

  • KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02

    - Chrysler 12 -, Kündigungsschutzvereinbarung, konkludenter Verzicht auf die

    Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Kfz Vertragshändler regelmäßig markenspezifische Investitionen erbringen, die zur Zeit der Kündigung noch nicht vollständig amortisiert sein können, erscheint die Vereinbarung einer zweijährigen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht unangemessen (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.1995 - KZR 33/93, NJW-RR 95, 1260; OLG München, Urt. v. 21.01.1993 - U (K) 2843/91, WuW/E OLG 5091, 5096).
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